Ratgeber · Arbeitssicherheit

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen Ersthelfer. Ab 21 anwesenden Versicherten sind es 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 % in allen übrigen Betrieben. So steht es in DGUV Vorschrift 1, § 26. Die Ersthelfer werden in einer Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten qualifiziert und frischen ihre Kenntnisse alle 24 Monate in einer Fortbildung auf. Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Von Simon Stadler · Rheine · Stand: · Lesezeit ca. 5 Minuten

Nahaufnahme im Kurs: Eine Person mit orangefarbenen Einmalhandschuhen wickelt einem Teilnehmer eine weiße Mullbinde um den Unterarm
Von der Wundversorgung bis zur Wiederbelebung üben betriebliche Ersthelfer das, was im Betrieb vorkommt.
DGUV Vorschrift 1, § 26

Die Quoten auf einen Blick

Betriebsgröße (anwesende Versicherte)Erforderliche Ersthelfer
2 bis 20mindestens 1 Ersthelfer
mehr als 20 (Verwaltungs- und Handelsbetriebe)5 % der anwesenden Versicherten
mehr als 20 (sonstige Betriebe)10 % der anwesenden Versicherten

Drei Rechenbeispiele, damit die Prozente greifbar werden:

  • Steuerkanzlei mit 12 Mitarbeitenden: 1 Ersthelfer genügt formal.
  • Autohaus mit 60 Anwesenden im Verkauf und in der Verwaltung: 5 % = 3 Ersthelfer.
  • Metallbaubetrieb mit 60 Anwesenden in der Fertigung: 10 % = 6 Ersthelfer.

Ergibt die Rechnung einen Nachkommawert, wird aufgerundet, denn halbe Ersthelfer gibt es nicht. Für Kindertageseinrichtungen sieht die Vorschrift eine eigene Regelung vor (ein Ersthelfer je Kindergruppe). Wenn Du unsicher bist, welche Kategorie auf Deinen Betrieb zutrifft, hilft ein Anruf bei Deiner Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weiter, wo die Zuordnung hinterlegt ist.

Der Knackpunkt

„Anwesend" ist das entscheidende Wort

Die Vorschrift zählt die anwesenden Versicherten. Die Zahl auf der Gehaltsliste ist ihr gleichgültig. Das ändert die Rechnung in vielen Betrieben deutlich, und zwar in beide Richtungen:

  • Schichtbetrieb: Jede Schicht muss die Quote für sich erfüllen. Drei Schichten mit je einem Ersthelfer heißen also drei ausgebildete Personen, nicht eine.
  • Mehrere Standorte oder Filialen: Jeder Standort wird getrennt betrachtet. Der Ersthelfer in der Zentrale hilft der Filiale zwei Städte weiter nicht.
  • Baustellen und Außendienst: Wer regelmäßig außerhalb arbeitet, braucht Erste-Hilfe-Abdeckung dort, wo er tatsächlich ist.
  • Teilzeit, Aushilfen, Azubis: zählen mit, solange sie anwesend sind, und können selbstverständlich auch selbst Ersthelfer sein.
  • Homeoffice: Wer dauerhaft zu Hause arbeitet, ist am Standort nicht anwesend und geht nicht in die Quote ein.
Praxis-Tipp: Die Mindestquote ist der Boden, nicht die Planungsgröße. Urlaub, Krankheit, Elternzeit und Kündigungen treffen früher oder später auch Deine Ersthelfer. Bewährt hat sich, die rechnerisch nötige Zahl zu verdoppeln. So ist an jedem Tag im Jahr jemand da, der weiß, was zu tun ist.
Fristen

Ausbildung, Fortbildung und die 24-Monats-Frist

Ersthelfer wird man in der Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bei einer für die Aus- und Fortbildung ermächtigten Stelle (DGUV-Grundsatz 304-001). Danach hält eine Fortbildung alle 24 Monate die Qualifikation aufrecht. Sie umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, bringt aber deutlich mehr Übungsanteil und aktuelle Fallbeispiele mit.

SituationWas fällig istUmfang
Neuer ErsthelferErste-Hilfe-Ausbildung9 Unterrichtseinheiten
Letzter Kurs liegt bis zu 2 Jahre zurückErste-Hilfe-Fortbildung9 Unterrichtseinheiten
Letzter Kurs liegt länger als 2 Jahre zurückwieder Erste-Hilfe-Ausbildung9 Unterrichtseinheiten

Die Frist läuft für jede Person einzeln ab ihrem Kursdatum. Genau daran scheitert es im Alltag am häufigsten: Niemand fühlt sich zuständig, und irgendwann ist die Hälfte der Ersthelfer abgelaufen. Zuverlässig helfen eine schlichte Liste mit Name, Kursdatum und Fälligkeitsdatum sowie ein Kalendereintrag nach 22 Monaten. Warum die Zwei-Jahres-Frist für Betriebe gilt, für den Führerschein aber nicht, erklärt der Artikel Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?

Kosten

Was der Betrieb zahlt und was die BG übernimmt

Die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist für Betriebe meist günstiger als gedacht: Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel der zuständige Unfallversicherungsträger, also Deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der Betrieb trägt die Arbeitszeit der Teilnehmenden und gegebenenfalls Fahrtkosten.

  • Voraussetzung: Der Kurs findet bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle statt und die Teilnehmenden werden als betriebliche Ersthelfer angemeldet.
  • Abrechnung: Wir rechnen die Lehrgangsgebühr direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Für Dich heißt das kein Vorschuss, keine Rechnung, kein Papierkram.
  • Inhouse oder bei uns: Ab etwa 12 Teilnehmenden kommen wir mit dem kompletten Übungsmaterial in Deinen Betrieb. Kleinere Gruppen schulen wir in der Felsenstraße 2 in Rheine.

Wer nur ein oder zwei Personen nachschulen muss, bucht am einfachsten Plätze in einem offenen Samstagskurs (jeden Samstag, 45 € Festpreis für Selbstzahler).

In drei Schritten umgesetzt

So bekommst Du die Ersthelfer-Pflicht sauber geregelt

1 · Bedarf ermitteln

Anwesende je Standort und Schicht zählen, Kategorie bestimmen (5 % oder 10 %), aufrunden und zum Schluss einen Puffer für Urlaub und Krankheit dazurechnen.

2 · Schulen und dokumentieren

Ersthelfer ausbilden lassen, Namen und Kursdaten in einer Liste führen und die Ersthelfer im Betrieb bekannt machen, etwa per Aushang am Verbandkasten.

3 · Fristen überwachen

Fortbildung nach 24 Monaten einplanen. Auf Wunsch erinnern wir Firmenkunden rechtzeitig, bevor eine Fortbildung fällig wird.

Nächster Schritt

Ersthelfer-Ausbildung in Rheine oder bei Dir im Betrieb

Die Stadler Maidau Akademie bildet betriebliche Ersthelfer nach DGUV-Grundsatz 304-001 aus und fort, und zwar für Betriebe in Rheine und im gesamten Umland. Sag uns, wie viele Personen Du schulen möchtest und ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Den Rest übernehmen wir inklusive der Abrechnung mit Deiner Berufsgenossenschaft.

Weiterlesen: Alle Kurstermine · Preise & Leistungen · Ersthelfer-Ausbildung für Betriebe

Angebot für Betriebe anfragenOffene Samstagstermine

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Quoten, Fristen und Kostenübernahme

Wie viele Ersthelfer schreibt die DGUV vor?
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten mindestens einen Ersthelfer. Bei mehr als 20: 5 % der anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in allen übrigen Betrieben (DGUV Vorschrift 1, § 26).
Zählen alle Beschäftigten oder nur die anwesenden?
Es zählen die anwesenden Versicherten. Teilzeitkräfte, Aushilfen und Auszubildende zählen mit, wenn sie da sind. Wer dauerhaft im Außendienst oder im Homeoffice ist, bleibt für den Standort außen vor. Für Schichten, Filialen und Baustellen musst Du die Quote jeweils getrennt erfüllen.
Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer zur Fortbildung?
Alle 24 Monate. Die Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten. Wird die Frist überschritten, ist wieder die vollständige Ausbildung mit ihren 9 Unterrichtseinheiten nötig.
Wer bezahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
Die Lehrgangsgebühren für Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Der Betrieb trägt die Arbeitszeit. Wir rechnen die Gebühr direkt mit der BG ab.
Was passiert, wenn zu wenige Ersthelfer da sind?
Die Pflicht liegt beim Unternehmer. Fehlende Ersthelfer werden bei Betriebsbesichtigungen durch die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beanstandet. Und im Notfall fehlt schlicht die Person, die weiß, was zu tun ist. Plane deshalb lieber Puffer ein.
Wie geht es weiter?

Ersthelfer-Schulung für Deinen Betrieb

Inhouse in Deinem Betrieb oder bei uns in der Felsenstraße 2. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem konkreten Vorschlag.

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