Ersthelfer-Ausbildung für Betriebe in Rheine

Die Stadler Maidau Akademie bildet betriebliche Ersthelfer nach DGUV-Grundsatz 304-001 aus, wahlweise in unseren Schulungsräumen in Rheine (Felsenstraße 2) oder als Inhouse-Schulung direkt vor Ort im Betrieb. Die Kursgebühr rechnen wir direkt mit der Berufsgenossenschaft ab. Deine Mitarbeitenden erhalten die Bescheinigung noch am Kurstag.

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Betriebe, die uns vertrauen:

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Was wir für Betriebe übernehmen

Ersthelfer-Schulung ohne Verwaltungsaufwand

Direkte BG-Abrechnung

Die Lehrgangsgebühr rechnen wir direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Bei Dir kommt keine Rechnung an.

Inhouse oder bei uns

Ab ca. 12 Teilnehmenden kommen wir mit komplettem Übungsmaterial in Deinen Betrieb. Kleinere Gruppen schulen wir in der Felsenstraße 2.

Fristen im Blick

Auf Wunsch erinnern wir Dich rechtzeitig, bevor die Fortbildung Deiner Ersthelfer nach 24 Monaten fällig wird.

DGUV Vorschrift 1, § 26

Ersthelfer sind Pflicht: So viele brauchst Du

Nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) muss jeder Betrieb ab zwei anwesenden Beschäftigten ausgebildete Ersthelfer stellen:

BetriebsgrößeErforderliche Ersthelfer
2–20 anwesende Beschäftigtemindestens 1 Ersthelfer
Mehr als 20 (Verwaltung/Handel)5 % der anwesenden Beschäftigten
Mehr als 20 (sonstige Betriebe)10 % der anwesenden Beschäftigten

Praxis-Tipp: Bilde mehr Mitarbeitende aus, als die Quote verlangt, denn Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb müssen abgedeckt sein.

Fortbildung alle 24 Monate

Die Ersthelfer-Qualifikation bleibt nur gültig, wenn alle zwei Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) besucht wird. Auf Wunsch übernehmen wir das Fristen-Management und erinnern Dich, bevor Fortbildungen Deiner Mitarbeitenden fällig werden. Keine Frist verpasst, keine Lücke in der Quote.

Direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft

Für angemeldete Ersthelfer-Aus- und Fortbildungen rechnen wir die Lehrgangsgebühren direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Du meldest Deine Mitarbeitenden an, den Rest der Abwicklung übernehmen wir. Vorkasse oder eine Rechnung an Deinen Betrieb gibt es dabei nicht.

Ermächtigte Stelle: Aus- und Fortbildung nach DGUV-Grundsatz 304-001. Kennziffer der Ermächtigten Stelle gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 (QSEH): 8.1540

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Referenzen aus Betrieben

Was Firmenkunden über unsere Kurse sagen

Gemeinsam mit der Stadler Maidau Akademie haben wir vier Studio-Teams an zwei Kurstagen geschult. Unsere Mitarbeitenden waren rundum zufrieden und berichteten von einem tollen Kurs, der anders als bisherige Kurse spannend und auf unsere Teilnehmer angepasst war. Besonders schön war es, von der Stadler Maidau Akademie vom anfänglichen Austausch mit der BG bis hin zur Organisation der Kurse unterstützt zu werden.

S. Ossenbrink · Regionalleitung clever fit-Verbund

Die Erste-Hilfe-Unterweisungen für die Mitarbeiter des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster waren spannende und lehrreiche Veranstaltungen. Die Unterrichtsinhalte waren genau auf unsere Bedürfnisse abgestimmt. Das ausnahmslos positive Feedback der Teilnehmer bestärkt mich in dem Vorhaben, weitere Erste-Hilfe-Unterweisungen durch Ihre Akademie in meinem Hause anzubieten.

Becker, LRD · Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen

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Häufige Fragen von Betrieben

Antworten für Arbeitgeber und Sicherheitsbeauftragte

Wie viele Ersthelfer braucht Dein Betrieb?
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten mindestens einen Ersthelfer. Darüber: in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in allen übrigen Betrieben 10 % der anwesenden Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1, § 26). Urlaubs- und Krankheitsvertretung einplanen!
Wie oft müssen betriebliche Ersthelfer auffrischen?
Alle 24 Monate ist eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) vorgeschrieben, damit die Ersthelfer-Qualifikation gültig bleibt. Wir erinnern unsere Firmenkunden auf Wunsch rechtzeitig an fällige Fortbildungen.
Wer bezahlt die Ersthelfer-Ausbildung?
In der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse. Wir rechnen die Lehrgangsgebühr direkt mit der BG ab. Dein Betrieb stellt nur die Arbeitszeit frei und bekommt von uns keine Rechnung für die Kursgebühr.
Bietet ihr Inhouse-Schulungen an?
Ja. Ab ca. 12 Teilnehmenden kommen wir mit dem kompletten Übungsmaterial zu Dir in den Betrieb. Das gilt für Rheine und die gesamte Region. Alternativ schulen wir Deine Mitarbeitenden in unseren klimatisierten Räumen in der Felsenstraße 2.
Brauchen Deine Mitarbeitenden die Ausbildung oder die Fortbildung?
Neue Ersthelfer absolvieren die Ausbildung (9 UE). Wer bereits Ersthelfer ist und dessen letzter Kurs nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, braucht nur die Fortbildung (ebenfalls 9 UE). Liegt der Kurs länger zurück, ist wieder die Ausbildung nötig.
Wie geht es weiter?

Angebot für Deinen Betrieb

Sag uns, ob Du eine Inhouse-Schulung oder Plätze im offenen Kurs brauchst. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einem konkreten Vorschlag.

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