Wie lange ist der Erste-Hilfe-Kurs gültig?
Für den Führerschein ist Dein Erste-Hilfe-Nachweis unbegrenzt gültig, denn die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht kein Ablaufdatum vor. Überall dort, wo eine aktuelle Qualifikation verlangt wird, gilt dagegen die Zwei-Jahres-Regel. Betriebliche Ersthelfer müssen nach DGUV Vorschrift 1 alle 24 Monate zur Fortbildung. Viele Hochschulen, Prüfungsämter und Sportverbände akzeptieren nur Bescheinigungen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Ob Deine Bescheinigung „zu alt" ist, entscheidet also die Stelle, bei der Du sie vorlegst.
Von Simon Stadler · Rheine · Stand: · Lesezeit ca. 5 Minuten

Welche Frist gilt wofür?
| Wofür Du den Nachweis brauchst | Gültigkeit | Grundlage bzw. Praxis |
|---|---|---|
| Führerschein (alle Klassen) | unbegrenzt | Die FeV sieht keine Frist vor |
| Betrieblicher Ersthelfer | 24 Monate, dann Fortbildung | DGUV Vorschrift 1, § 26 |
| Studium, Ausbildung, Praktikum | meist max. 2 Jahre | Vorgabe der Hochschule bzw. des Prüfungsamts |
| Trainer- und Übungsleiterlizenz | meist max. 2 Jahre | Vorgabe des jeweiligen Sportverbands |
| Ehrenamt, Jugendarbeit, Juleica | je nach Träger befristet | Vorgabe des Trägers bzw. des Bundeslands |
Der Kurs selbst ist in allen Fällen derselbe: die Erste-Hilfe-Ausbildung mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Unterschiedlich ist nur, wie aktuell die vorlegende Stelle ihn haben möchte.
Einmal gemacht und dann nie wieder?
Das häufigste Missverständnis im Kursraum: „Mein Kurs von damals ist doch bestimmt abgelaufen." Ist er nicht. Für den Antrag auf eine Fahrerlaubnis genügt der Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung bei einer nach FeV anerkannten Stelle. Ein Verfallsdatum kennt die Verordnung nicht, weshalb die Führerscheinstelle auch eine Bescheinigung akzeptiert, die einige Jahre alt ist.
Daraus folgen drei praktische Punkte:
- Du brauchst den Kurs nur einmal im Leben. Wer ihn für die Klasse AM oder B gemacht hat, muss ihn für Motorrad, Anhänger, Lkw oder Bus nicht wiederholen.
- Du kannst den Kurs beliebig früh machen. Viele kommen zu uns, bevor sie sich überhaupt in einer Fahrschule angemeldet haben. Die Bescheinigung brauchst Du erst für den Antrag beim Straßenverkehrsamt.
- Heb die Bescheinigung gut auf. Am besten zusätzlich als Foto auf dem Handy. Ist sie weg, bleibt die Teilnahme trotzdem gültig. Ausbildungsstellen bewahren ihre Nachweise auf und stellen in der Regel eine Zweitschrift gegen eine Bearbeitungsgebühr aus.
Betriebliche Ersthelfer: alle 24 Monate
Im Betrieb sieht die Sache anders aus. Nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) braucht jeder Betrieb ausgebildete Ersthelfer in ausreichender Zahl, die ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer Erste-Hilfe-Fortbildung auffrischen müssen. Maßgeblich ist das Datum des letzten Kurses, nicht das Kalenderjahr.
- Fortbildung rechtzeitig: 9 Unterrichtseinheiten, inhaltlich auf Auffrischen und praktisches Üben ausgelegt.
- Frist verpasst: Liegt der letzte Kurs länger als zwei Jahre zurück, ist wieder die vollständige Ausbildung fällig (ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten, also derselbe Aufwand, nur mit unnötigem Umweg).
- Kosten: Die Lehrgangsgebühren übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
Die Frist läuft für jede Person einzeln und gerät im Alltag leicht aus dem Blick. Wie viele Ersthelfer Dein Betrieb braucht und wie Du die Fristen im Griff behältst, steht im Artikel Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?
Wo sonst noch zwei Jahre verlangt werden
Studium und Ausbildung
Für das Medizinstudium verlangt die Approbationsordnung für Ärzte einen Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe, der beim Landesprüfungsamt vorgelegt wird. Ob und wie aktuell er sein muss, regeln die Prüfungsämter und Hochschulen selbst. Die meisten möchten ihn nicht älter als zwei Jahre. Ähnlich läuft es bei Lehramt, Sportstudium, Pflege- und Erzieherausbildungen sowie bei vielen Praktikumsstellen.
Unser Rat: Lies das Merkblatt Deiner Hochschule oder Deines Prüfungsamts wörtlich, bevor Du buchst. Steht dort eine Frist, mach den Kurs lieber kurz vor der Einschreibung als lange davor. Steht keine dort, reicht auch ein älterer Nachweis. Mehr dazu auf der Seite Erste Hilfe für Studium und Ausbildung.
Trainer, Übungsleiter und Ehrenamt
Übungsleiter- und Trainerlizenzen im Sport sind befristet und werden über Fortbildungen verlängert. Viele Verbände verlangen dabei einen Erste-Hilfe-Nachweis, der zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht älter als zwei Jahre ist. Die genauen Vorgaben legt aber jeder Verband selbst fest. Dasselbe gilt für die Jugendleiter-Card (Juleica) und andere Ehrenämter: Hier entscheiden Träger und Bundesland. Ein kurzer Blick in die Ausschreibung erspart Dir die Diskussion beim Einreichen. Siehe auch Erste Hilfe für Vereine und Trainer.
So behältst Du Deine Fristen im Griff
Frag die Stelle, die den Nachweis will
Fahrschule, Prüfungsamt, Verband oder Personalabteilung sagen Dir in einem Satz, welche Frist bei ihnen gilt. Das schlägt jede Vermutung.
Kursdatum notieren
Gilt für Dich eine Zwei-Jahres-Frist, setz Dir gleich nach dem Kurs eine Erinnerung nach 22 Monaten, damit genug Zeit für einen passenden Termin bleibt.
Bescheinigung sichern
Original abheften, Foto aufs Handy. Bei uns bekommst Du sie direkt am Kurstag in ausgedruckter Form in die Hand.
Ein Kurstag, alle Zwecke abgedeckt
Bei der Stadler Maidau Akademie in Rheine (Felsenstraße 2) läuft die Erste-Hilfe-Ausbildung jeden Samstag von 09:00 bis ca. 16:30 Uhr mit 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kostet 45 €. Der Kurs deckt Führerschein, Betrieb, Studium und Verein gleichzeitig ab. Du gehst noch am gleichen Tag mit der ausgedruckten Bescheinigung nach Hause, die Du überall vorlegen kannst.
Weiterlesen: Alle Kurstermine · Preise & Leistungen · Erste Hilfe für den Führerschein
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